| Internationaler Militärgerichtshof
Nürnberg:
Angeklagt waren 24 Einzelpersonen
und 6 Gruppen und Organisationen:
Hermann Göring
Göring war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der
NSDAP, Reichsführer der SA, General der SS, Mitglied und Präsident
des Reichstags, Preußischer Innenminister, Präsident der Preußischen
Polizei und Chef der Preußischen Geheimen Staatspolizei, Präsident
des Preußischen Staatsrates, Treuhänder des Vierjahresplans,
Reichsluftfahrtminister, Präsident des Ministerrates für die
Reichsverteidigung, Oberhaupt des Hermann-Göring-Konzerns und
designierter Nachfolger Hitlers.
Urteil: Todesurteil, brachte sich vor der
Hinrichtung selbst mit Gift um.
Rudolf Hess
Heß war in der Zeit von 1921 bis 1945: Mitglied der
NSDAP, Stellvertreter des Führers, Reichsminister ohne Geschäftsbereich,
Mitglied des Reichstags, Mitglied des Ministerrates für die
Reichsverteidigung, designierter Nachfolger des "Führers"
nach dem Angeklagten Göring, General der SS und General der SA.
Urteil: lebenslange Haft im Kriegsverbrechergefängnis
Spandau. Setzte dort im August 1987 selbst seinem Leben ein
Ende.
Joachim von Ribbentrop
Ribbentrop war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied
der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Außenpolitischer Berater
Hitlers, Vertreter der NSDAP in auswärtigen Angelegenheiten,
Botschafter in London, Organisator und Leiter der Dienststelle
Ribbentrop, Reichsminister für auswärtige Angelegenheiten,
Mitglied des politischen Stabes des "Führers" im
Hauptquartier und General der SS.
Urteil: Todesurteil, wurde am 16. Oktober 1946
hingerichtet.
Robert Ley
Ley war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter,
Organisationsleiter der NSDAP, Reichstagsmitglied, Führer der
Deutschen Arbeitsfront, General der SA und Mitorganisator des
"Zentralaufsichtsamtes für die Wohlfahrt der
Fremdarbeiter".
Urteil: brachte sich selbst in seiner Zelle um.
Wilhelm Keitel
Keitel war von 1938 bis 1945: Chef des Oberkommandos
der deutschen Wehrmacht, Mitglied des Ministerrates für die
Reichsverteidigung und Feldmarschall.
Urteil: Todesurteil
Ernst Kaltenbrunner
Kaltenbrunner war in den Jahren von 1932 bis 1945:
Mitglied der NSDAP, General der SS, Mitglied des Reichstags,
General der Polizei, Staatssekretär für Sicherheit in Österreich
und Chef der Polizei, Polizeipräsident von Wien, Nieder- und
Oberösterreich, Leiter des Reichssicherheitshauptamtes und Chef
der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes.
Urteil: Todesurteil, am 16. Oktober 1946
vollstreckt.
Alfred Rosenberg
Rosenberg war in den Jahren 1920 bis 1945: Mitglied der
NSDAP, Reichstagsmitglied, Reichsleiter der NSDAP für
Weltanschauung und Außenpolitik, Herausgeber der
nationalsozialistischen Zeitung "Völkischer
Beobachter" und der "NS-Monatshefte", Leiter des
außenpolitischen Amtes der NSDAP, Sonderbeauftragter für die
gesamte geistige und weltanschauliche Schulung der NSDAP,
Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Organisator des
"Einsatzstabes Rosenberg", General der SS und der SA.
Urteil: Todesurteil, wurde am 16. Oktober 1946
hingerichtet.
Hans Frank
Frank war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der
NSDAP, General der SS, Reichstagsmitglied, Reichsminister ohne
Geschäftsbereich, Reichskommissar für die Gleichschaltung der
Justiz, Präsident der Internationalen Rechtskammer und der
Akademie für deutsches Recht, Chef der Zivilverwaltung von
Lodz, Oberster Verwaltungschef der Militärbezirke von Westpreußen,
Posen, Lodz und Krakau und Generalgouverneur der besetzten
polnischen Gebiete.
Urteil: Todesurteil, hingerichtet am 16.
Oktober 46
Wilhelm Frick
Frick war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP,
Reichsleiter, General der SS, Reichstagsmitglied,
Reichsinnenminister, Preußischer Minister des Inneren,
Reichswahlleiter, Generalbevollmächtigter für die
Reichsverwaltung, Leiter des Zentralbüros für die
Einverleibung des Sudetenlandes, Memel, Danzig, der
einverleibten Ostgebiete, Eupen, Malmedy und Moresnet, Leiter
des Zentralbüros für das Protektorat Böhmen und Mähren,
Generalgouverneur für Unter-Steiermark, Ober-Kärnten,
Norwegen, Elsaß-Lothringen und für alle anderen besetzten
Gebiete, und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren.
Urteil: Todesurteil, hingerichtet am 16.
Oktober 46
Julius Streicher
Streicher war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP,
Mitglied des Reichstags, General in der SA, Gauleiter von
Franken, Hauptschriftleiter des antisemitischen Hetzblattes
"Der Stürmer".
Urteil: Todesurteil, vollstreckt am 16. Oktober
1946
Walther Funk
Funk war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der
NSDAP, Hitlers Wirtschaftsberater, Reichstagsmitglied,
Pressechef der Reichsregierung, Staatssekretär im
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda,
Reichswirtschaftsminister, Preußischer Wirtschaftsminister, Präsident
der Deutschen Reichsbank, Wirtschaftsbevollmächtigter und
Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung.
Urteil: lebenslanges Zuchthaus, wurde 1957 aus
gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen und verstarb
1960.
Hjalmar Schacht
Schacht war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied
der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Reichswirtschaftsminister,
Reichsminister ohne Geschäftsbereich und Präsident der
Deutschen Reichsbank.
Urteil: Freispruch im Nürnberger Prozess. 1947
Verurteilung zu 8 Jahren Arbeitslager, dieses Urteil wurde in
der Berufung aufgehoben. Er verstarb 1970.
Karl Dönitz
Dönitz war von 1932 bis 1945: Befehlshaber der
U-Boot-Flottille Weddingen, Befehlshaber der U-Boot-Waffe,
Vizeadmiral, Großadmiral und oberster Befehlshaber der
deutschen Kriegsmarine, Hitlers Ratgeber und dessen Nachfolger
als Haupt der deutschen Regierung.
Urteil: 10 Jahre Gefängnis, 1980 verstorben.
Erich Raeder
Raeder war von 1928 bis 1945: Oberster Befehlshaber der
deutschen Kriegsmarine, Generaladmiral, Großadmiral und
Admiralinspekteur der deutschen Kriegsmarine.
Urteil: lebenslange Haft in Spandau. Wurde 1955
vorzeitig entlassen und verstarb 1960.
Baldur von Schirach
Schirach war von 1924 bis 1945: Mitglied der NSDAP,
Mitglied des Reichstags, Reichsjugendführer beim Stab der
Obersten SA-Führung, Reichsleiter in der NSDAP für
Jugenderziehung, Leiter der Hitler-Jugend,
Reichsverteidigungskommissar, Reichsstatthalter und Gauleiter
von Wien.
Urteil: verurteilt zu 20 Jahren Haft, 1974
verstorben.
Fritz Sauckel
Sauckel war in den Jahren 1921 bis 1945: Mitglied der
NSDAP, Gauleiter und Reichsstatthalter von Thüringen, Mitglied
des Reichstags, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz
innerhalb des Vierjahresplanes, zusammen mit dem Angeklagten Ley
Leiter der "Reichsdienststelle für die Fürsorge der
Fremdarbeiter", General der SS und General der SA.
Urteil: Todesurteil, am 16. Oktober 1946
hingerichtet.
Alfred Jodl
Jodl war von 1932 bis 1945: Oberstleutnant in der
Operationsabteilung der Wehrmacht, Oberst, Chef der
Operationsabteilung des Oberkommandos der Wehrmacht,
Generalmajor, Chef des Wehrmachtführungsstabes und
Generalleutnant.
Urteil: Todesurteil, wurde am 16. Oktober 1946
gehängt.
Martin Bormann
Bormann war in der Zeit von 1925 bis 1945: Mitglied der
NSDAP, Reichstagsmitglied, Mitglied des Stabes der Obersten
Leitung der SA, Gründer und Leiter der Hilfskasse der NSDAP,
Stabsleiter des "Führer"-Stellvertreters Heß, Leiter
des Parteigerichts, Sekretär des "Führers", Mitglied
des Ministerrats für die Reichsverteidigung, Organisator und
Leiter des Volkssturms, General der SS und General der SA.
Urteil: Wurde in Abwesenheit zum Tode
verurteilt. Am 7.12.72 endete die weltweite Suche nach Bormann -
seine Leiche wurde in Berlin gefunden, er hatte sich bei
Kriegsende selbst umgebracht.
Franz von Papen
Papen war in den Jahren zwischen 1932 und 1945:
Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Reichskanzler,
Vizekanzler, Spezial-Bevollmächtigter für die Saar, Unterhändler
für das Konkordat mit dem Vatikan, Botschafter in Wien und
Botschafter in der Türkei.
Urteil: vom Militärgerichtshof freigesprochen.
Er wurde aber 1949 von einem deutschen Gericht zu 8 Jahren
Arbeitslager verurteilt, die aber durch vorherige Haft als verbüßt
galten.
Arthur Seyß-Inquart
Seyß-Inquart war von 1932 bis 1945: Mitglied der
NSDAP, General der SS, Staatsrat in Österreich, Innenminister
und Minister für Sicherheit in Österreich, Bundeskanzler von
Österreich, Mitglied des Reichstags, Reichsminister ohne
Portefeuille, Chef der Zivilverwaltung in Südpolen,
stellvertretender Generalgouverneur der besetzten polnischen
Gebiete und Reichskommissar für die besetzten Niederlande.
Urteil: Todesurteil, am 16. Oktober 1946
vollstreckt.
Abert Speer
Speer war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der
NSDAP, Reichsleiter, Mitglied des Reichstags, Reichsminister für
Bewaffnung und Munition, Leiter der "Organisation Todt",
Generalbevollmächtigter für Bewaffnung in der Reichsstelle für
den Vierjahresplan und Vorsitzender des Rüstungsrates.
Urteil: verurteilt zu 20 Jahren Gefängnis in
Spandau. Wurde nach Verbüßung der Strafe 1966 entlassen und
verstarb 1981.
Konstantin Freiherr von
Neurath
Neurath war zwischen 1932 und 1945: Mitglied der NSDAP,
General der SS, Mitglied des Reichstags, Reichsminister,
Reichsaußenminister, Reichsprotektor für Böhmen und Mähren.
Urteil: 15 Jahre Haft im Kriegsverbrechergefängnis
Spandau. Er wurde im November 1954 vorzeitig entlassen und
verstarb 1956
Hans Fritzsche
Fritzsche war von 1933 bis 1945: Mitglied der NSDAP,
Hauptschriftleiter des offiziellen deutschen Nachrichtenbüros,
Chef des Rundfunksystems und der Presseabteilung des
Reichsministers für Propaganda; Ministerialdirektor im
Reichspropagandaministerium, Chef der Rundfunkabteilung der
Propagandaabteilung der Nazi-Partei und Bevollmächtigter für
die politische Organisation des Großdeutschen Rundfunks.
Urteil: im Nürnberger Prozess Freispruch, 1947
Verurteilung zu 9 Jahren Zwangsarbeit, wurde aber bereits 1950
entlassen. 1953 verstorben.
Gustav Krupp von Bohlen
und Halbach
Krupp war zwischen 1932 und 1945: Leiter der
Friedrich-Krupp-AG, Mitglied des Generalwirtschaftsrates, Präsident
der Reichsvereinigung der Deutschen Industrie, Leiter der Gruppe
für Kohle, Eisen und Metallprodukte unter dem
Reichswirtschaftsministerium.
Das Verfahren wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit des
Angeklagten ausgesetzt.
Neben den einzelnen
Angeklagten umfasste die Anklageschrift acht "Gruppen und
Organisationen": die SS, SA, den "Generalstab und das
Oberkommando der Wehrmacht", das
"Reichskabinett", die Reichsregierung, das "Führerkorps" der
NSDAP und "Gestapo und SD" und dass "Chor der
politischen Leiter". Vier Organisationen wurden für
verbrecherisch erklärt: SS, SD, Gestapo und das Führerchor der
NSDAP.
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